EBH – Zuhause gut betreut
in Ihrer Umgebung
Wir entlasten Angehörige und begleiten Pflegebedürftige im Alltag – herzlich, zuverlässig und anerkannt nach § 45b SGB XI.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.

Entlastung im Alltag

- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
- Begleitung zu Terminen, Arztbesuchen und Einkäufen
- Gemeinsame Spaziergänge und Gespräche
- Aktivierende Beschäftigung und soziale Begleitung
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Förderung der Selbstständigkeit im eigenen Zuhause
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Individuelle Betreuung nach persönlichen Bedürfnissen
Mehr als nur „Versorgung”
Pflege ist für uns keine Dienstleistung – sie ist eine Haltung. Wir begegnen jedem Menschen mit Respekt, Geduld und aufrichtiger Wertschätzung. Unser Ziel ist nicht das Erledigen von Aufgaben, sondern das Ermöglichen echter Lebensqualität.
Ob beim gemeinsamen Spaziergang, beim Vorlesen oder einfach beim Zuhören – wir nehmen uns Zeit für die kleinen Momente, die wirklich zählen.


131 € monatlich – Ihr Recht auf Entlastung
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen.
Als staatlich anerkannter Dienst nach § 45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie kümmern sich um nichts – wir begleiten Sie von der ersten Anspruchsprüfung bis zum laufenden Einsatz.
Persönlich vor Ort – in Dresden und der Sächsischen Schweiz Osterzgebirge
Als regionaler Betreuungs- und Entlastungsdienst kennen wir unsere Region wie unser eigenes Zuhause. Wir begleiten Menschen in Dresden und der Sächsischen Schweiz Osterzgebirge sowie den umliegenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz – verlässlich, schnell erreichbar, persönlich.
Jeder Mensch ist anders. Deshalb passen wir unsere Unterstützung flexibel an Ihre Lebenssituation an – ob regelmäßig oder bei kurzfristigem Bedarf. Im Mittelpunkt stehen immer Vertrauen, Respekt und echte menschliche Zuwendung.

Unkomplizierter Start
Der Weg zu unserer Unterstützung ist einfacher, als Sie denken
Kontakt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Kennenlernen
Wir besuchen Sie zu Hause und besprechen Ihre Wünsche
Loslegen
Wir kümmern uns um die Formalitäten und starten die Betreuung
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Entlastungsleistungen und unsere Arbeit.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss der gesetzlichen Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er steht allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) zu und ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben alle Personen ab Pflegegrad 1, die in der häuslichen Pflege versorgt werden. Der Betrag wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. EBH-Pflege unterstützt Sie kostenlos bei der Beantragung und klärt gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen sinnvoll und förderfähig sind.
Muss ich Betreuungsleistungen selbst bezahlen?
In der Regel nein. Als nach § 45a SGB XI anerkannter Entlastungsdienst rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich weder um Formulare noch um die Abrechnung selbst kümmern – das übernehmen wir für Sie.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Wir vereinbaren einen kostenlosen Hausbesuch, lernen Ihre Situation kennen und besprechen, welche Unterstützung für Sie passend ist. Erst danach entscheiden Sie – ohne Druck und ohne Verpflichtung.
In welchen Regionen ist EBH tätig?
EBH-Pflege ist in Dresden und der Sächsischen Schweiz Osterzgebirge sowie in den umliegenden Gemeinden tätig. Dazu gehören alle Dresdner Stadtteile sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Orten wie Heidenau, Bad Schandau, Sebnitz und Freital.
Welche Leistungen bietet EBH konkret an?
EBH bietet Alltagsbegleitung, soziale Teilhabe, hauswirtschaftliche Unterstützung (Reinigung, Wäsche, Einkauf), Begleitung zu Arztterminen, aktivierende Beschäftigung sowie Hilfe bei Formularen und Pflegekassenanträgen. Alle Leistungen sind im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI nutzbar.
Wie können wir Ihnen helfen?
Haben Sie Fragen zur Pflegekasse, zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns einfach kennenlernen? Wir nehmen uns Zeit für Sie – ohne Zeitdruck.